Landgericht Neuruppin lehnt Berufung ab

Der ehemalige Kreistagschef Sven Alisch, ein SPD-Politiker und Kreistagsabgeordneter sowie ehrenamtlicher Ortsvorsteher von Rheinsberg, wurde 2012 vom Landgericht Neuruppin wegen Subventionsbetrugs zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Außerdem wurde er dazu verpflichtet, eine Geldstrafe von 10.000 Euro an die Staatskasse zu zahlen, die in monatlichen Raten von 500 Euro zu begleichen ist. Die vierte kleine Strafkammer unter Vorsitz von Jan Eßer war überzeugt, dass Alisch gemeinsam mit seiner Frau versucht hatte, die Kosten für Umbauarbeiten an ihrem privaten Eigenheim über das Ferienprojekt der Rheinsberger Touristikfirma RTS abzurechnen. Alischs Frau ist die Geschäftsführerin der RTS, während der Politiker selbst Gesellschafter der RTS ist.

Das Strafmaß des Landgerichts ist etwas niedriger als das des Amtsgerichts Neuruppin, das den Politiker im Juli 2010 zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt hatte. Richter Eßer erklärte gestern, dass der Weg der Fördermittel im Einzelnen nicht mehr nachvollzogen werden könne, was bedeutet, dass es offen sei, ob die 30.000 Euro, die für die Ferienanlage der RTS vorgesehen waren, tatsächlich für Arbeiten am Eigenheim der Familie Alisch verwendet wurden, wie die Staatsanwaltschaft vermutet hatte. Eßer und das Gericht hielten es für möglich, dass die umstrittenen 30.000 Euro tatsächlich für das RTS-Projekt verwendet wurden, jedoch nur, weil die Ferienanlage deutlich teurer wurde als geplant. Dennoch blieben die falschen Abrechnungen gegenüber der Landesinvestitionsbank eine Straftat, betonte Eßer.

Das Landgericht war überzeugt, dass Sven Alisch im Jahr 2005 die Handwerker bei einem gemütlichen Gespräch auf der privaten Terrasse aufgefordert hatte, die Arbeiten am Eigenheim über den gleichzeitig laufenden Bau der RTS-Ferienanlage abzurechnen. Die Sache flog nur auf, weil das Geld nicht für beide Projekte ausreichte, was auf die fehlerhafte Planung durch den Zeugen Frank S. zurückzuführen war, der zu knapp kalkuliert hatte und bei der Bauüberwachung sehr nachlässig gewesen war.

Das Gericht stellte gestern der Sparkasse und der Investitionsbank ein eher schlechtes Zeugnis aus. Ihre Prüfungen seien nicht tiefgründig genug gewesen, um den verabredeten Subventionsbetrug aufzudecken. Die Sparkasse hatte der Familie Alisch einen Kredit über 190.000 Euro gewährt, der als Eigenanteil für den Förderantrag der RTS gegenüber dem Land diente. Die Landesinvestitionsbank hatte für die Ferienanlage in zwei Raten mehr als 550.000 Euro ausgereicht.

Richter Eßer bezeichnete die Behauptung von Sven Alisch, dass der Bauunternehmer Bernd P. die falschen Rechnungen angewiesen habe als unglaubwürdig. Das Verfahren wegen Subventionsbetrug wurde später durch das OLG Brandenburg an das LG Neuruppin zurück verwiesen.

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